Version 2026-05-09-draft-2
Nutzungsregeln
Dies ist die aktuelle Kurzfassung. Sie wird vor dem öffentlichen Start juristisch geprüft. Grauzonen sind unten beschrieben — die Plattform-Review entscheidet jeden Einzelfall transparent.
Grundsätze
- Die Initiative nennt eine reale verantwortliche Person oder Organisation und ein ladungsfähiges Impressum.
- Inhalte sind nicht diskriminierend, entmenschlichend, bedrohend oder gezielt belästigend.
- Behauptungen über Personen, Unternehmen oder Behörden werden nicht bewusst falsch oder irreführend dargestellt.
- Die Seite wird nicht für verdeckte Parteiarbeit, Wahlwerbung oder Astroturfing genutzt.
- Externe Links führen zu legalen, thematisch passenden Angeboten und enthalten kein beliebiges Tracking- oder Schadskript.
- Die Plattform ist nicht für kommerziellen Verkauf, Personenseiten oder bezahlte Akquise.
Erlaubte Beispiele
- Bürgerinitiative gegen ein Bauprojekt, auch wenn einzelne Parteien das Anliegen unterstützen.
- Klimaschutz-, Verkehrs-, Schul-, Kultur- oder Naturschutzforderungen mit klarer politischer Haltung.
- Kritik an öffentlichen Entscheidungen, solange sie sachlich adressiert und nicht persönlich hetzend ist.
- Förderverein, der Spendenaufrufe und Veranstaltungen für seinen Vereinszweck bewirbt.
- Schul- oder Eltern-Initiative für eine konkrete Sache (Schulsanierung, Mensa, Schulgarten).
Nicht erlaubt
- Aufrufe zu Gewalt, Einschüchterung oder gezielter Belästigung.
- Diskriminierende Inhalte gegen geschützte Gruppen oder einzelne Personen.
- Irreführende Identität, gekaufte Unterstützer:innen, versteckte Parteikampagnen oder betrügerische Spendenlinks.
- Kommerzielle Produkt-, Marketing- oder Verkaufsseiten (Onlineshops, Coaching-Angebote, Praxen).
- Privat- und Personenseiten (Lebenslauf, Hobby, Hochzeit, Familienfeier).
- Direkter Wahlkampf einer Partei im Vorfeld einer konkreten Wahl.
Grauzonen — wie wir entscheiden
Diese Fälle kommen häufiger und sind nicht eindeutig. Die Plattform-Review entscheidet sie einzeln; die Tendenz ist hier dokumentiert, damit Sie wissen, woran Sie sind.
- Bürgerinitiative, die zufällig von einer Partei mitgetragen wird
Erlaubt, solange die Initiative-Seite die Forderung in den Vordergrund stellt und keine Wahlempfehlung enthält. Die unterstützende Partei darf im Team-Block stehen — aber nicht als Kampagnen-Identität. - Klimaschutz-Forderung im Wahljahr
Erlaubt, sofern die Forderung zeitlich vor der Wahl bestand oder unabhängig von Wahlterminen verfolgt wird. Direkter Aufruf, Partei X zu wählen, ist nicht erlaubt — der Aufruf zur Teilnahme an einer überparteilichen Demo schon. - Initiative gegen Bauprojekt mit nationalistischer Untergruppe im Umfeld
Erlaubt, sofern die Initiative sich klar von Diskriminierung und Gewalt distanziert. Die Plattform-Review prüft die Distanzierung und kann Suspend aussprechen, wenn das Umfeld dominiert. - Gewerblicher Förderverein eines Wirtschaftsunternehmens
Im Zweifel nicht erlaubt — wenn der Förderverein faktisch Marketing für ein Unternehmen ist, fällt das in den Kommerz-Bereich. Erlaubt, wenn der Vereinszweck unabhängig vom Unternehmensgewinn ist. - Spendenaufruf an gemeinnützige Empfänger über externes Tool
Erlaubt, wenn der Empfänger gemeinnützig anerkannt ist und der Link auf eine etablierte Spendenplattform (Betterplace, openPetition Spenden, vereinsinterner Account) führt. Direkte Stripe/PayPal-Zahlungslinks ohne Spendenquittung-Mechanik werden geprüft. - Initiative für Asylunterkunft (pro oder contra)
Pro-Position regelmäßig erlaubt. Contra-Position nur erlaubt, wenn der Inhalt sachlich gegen einen konkreten Standort/Plan argumentiert ohne diskriminierende Sprache; die Review prüft den Ton der Story-Texte.